Kasse & Steueramt
Gebühren
Gesplittete Abwassergebühr seit 01.01.2021:
Gebühr für Schmutzwasser 2,07 €/m³
Gebühr für Niederschlagswasser 0,25 €/m²
Achtung neu ab 01.01.2025:
Gebühr für Schmutzwasser 2,76 €/m³
Gebühr für Niederschlagswasser 0,34 €/m²
Gewerbe- und Grundsteuer
Informationen zur Grundsteuerreform
Ab 01.01.2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft, die für alle Eigentümer eine Anpassung der Steuerlast mit sich bringen wird.
Alle Grundsteuerbescheide nach alter Rechtsgrundlage enden Kraft Gesetz zum 31.12.2024. Es gelten ab 2025 nur die neu erlassenen Bescheide mit angepasstem Hebesatz. Beachten Sie daher, dass Sie ggf. keine Änderungsmitteilung bei einem Eigentümerwechsel zum 01.01.2025 erhalten.
Die Gemeinde Vierkirchen hat Ihre neuen Grundsteuerbescheide Mitte Dezember 2024 verschickt. Diese basieren auf den Grundsteuermessbescheiden des Finanzamtes, die Sie ggf. bereits erhalten haben. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre bestehenden Daueraufträge zur Grundsteuer bei Ihrer Bank zu überprüfen und anzupassen. Alternativ können Sie über unsere Homepage ein SEPA-Lastschriftmandat unter Angabe der vierstelligen Finanzadresse und zugehörigen Objektnummer ausfüllen. Bitte beenden Sie in diesem Fall Ihren Dauerauftrag.
Sollten Sie Fragen zum Grundsteuermessbescheid haben oder Fehler feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt. Die Gemeinde Vierkirchen kann bei Fragen zum Grundsteuermessbescheid leider nicht weiterhelfen.
Die Grundsteuerzahlungen zu den angegebenen Fälligkeiten sind unbeachtlich eines Einspruchs gegen den Steuermessbescheid des Finanzamtes oder Widerspruchs gegen den gemeindlichen Grundsteuerbescheid zu leisten. Die aufschiebende Wirkung entfällt hierbei (§ 361 Abs. 1 AO, bzw. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO).
Steuertermine 2024
Die Gemeinde Vierkirchen möchte alle Zahlungspflichtigen, insbesondere diejenigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, an die jährlichen Fälligkeiten erinnern. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht für jedes Jahr einen neuen Steuerbescheid erhalten. In der Regel gilt ein Bescheid auch in den Folgejahren weiter. Die jetzige Grundsteuerberechnung bleibt bis 2024, die Neuregelung wird erst im Jahr 2025 wirksam.
Die Grundsteuer – und Gewerbesteuer ist jeweils zu diesen Terminen fällig:
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Die Hundesteuer ist zum 01.04. jeden Jahres fällig.
Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen Sie bitte die jeweiligen Beträge.
Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf eine rechtzeitige Begleichung der genannten Fälligkeiten zu achten und weisen zudem darauf hin, dass Sie mit der Erteilung eines SEPA-Mandates zur Abbuchung Ihrer Steuern zusätzliche Kosten bei nicht rechtzeitiger Begleichung vermeiden können.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hunde
Hunde sind innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme anzumelden. Nach dem Erreichen des 4. Lebensmonats werden Hunde steuerpflichtig. Bei einem Umzug bzw. Zuzug ist der Hund ebenfalls ab- bzw. anzumelden.
Achtung: neue Satzung gültig ab 01.01.2023
Hundesteuer (ausgenommen Kampfhunde):
ab 01.01.2023 | Steuer jährlich in Euro |
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für den 1. Hund | 60,00 |
für den 2. Hund | 80,00 |
für jeden weiteren Hund | 100,00 |
Anmeldung und Abmeldung eines Hundes