Allgemeine Informationen
Bodenrichtwert / Bodenrichtwertauskünfte
Allgemeine Informationen
Information des Bayer. Behördenwegweisers
Ansprechpartner: Gutachterausschuss Landratsamt
Grundstücksangelegenheiten / Baugrundstücke
Die Gemeinde Vierkirchen bietet derzeit keine Grundstücke im freien Verkauf und im Einheimischenmodell an.
Hausnummerierung
Seit 1999 gibt es die Satzung über Hausnummerierung in der Gemeinde Vierkirchen. Diese Satzung legt fest, dass alle Häuser einheitliche Hausnummernschilder besitzen müssen.
Die Gemeinde bestimmt Beschaffenheit, Form und Farbe der Hausnummernschilder. Die Schilder werden von der Gemeinde bestellt und zugeteilt. Die Bauherren sind verpflichtet, diese Schilder abzunehmen und gut sichtbar (in der Regel an der Straßenseite) anzubringen.
Bei Änderung bzw. Richtigstellung von Hausnummern ist es erforderlich, dass sich alle Betroffenen innerhalb von zwei Wochen ummelden und sämtliche Ausweisdokumente ändern lassen. Ebenfalls sind sämtliche Mitbewohner von der Änderung zu benachrichtigen.
Herstellungsbeitrag zur Entwässerungseinrichtung
Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung (Kanal) einen Beitrag.
Der Beitrag beträgt
- pro m² Grundstücksfläche: 2,34 €
- pro m² Geschoßfläche: 17,38 €
Meldepflicht:
Im Fall von Vergrößerungen der Geschossflächen durch An-, Um- oder Neubauten sowie bei Nutzungsänderungen wird darauf hingewiesen, dass eventuell ein Herstellungsbeitrag nachberechnet werden muss.
Außerdem wird noch darauf hingewiesen, dass die Beitrags- und Gebührenschuldner verpflichtet sind, für die Beitrags- und Gebührenberechnung maßgebliche Veränderungen der Gemeinde Vierkirchen unverzüglich zu melden (§ 15 der Beitrags- und Gebührensatzung). Dies gilt auch für Maßnahmen, die baurechtlich nicht genehmigungspflichtig sind.
Rechtsgrundlagen
Die entsprechenden Satzungen des Bauamts finden Sie gesammelt unter Satzungen & Verordnungen:
- Entwässerungssatzung
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Erschließungsbeitrag
Erschließungsbeitragssatzung
Niederschlagswasser
Erfassung der gebührenpflichtigen Fläche
Änderungen der Gebührenberechnung zugrundeliegenden Flächen sowie ein evtl. Rückbau von Überläufen sind ohne Aufforderung binnen eines Monats nach Eintritt der Änderung mitzuteilen.
Hinweise für Bauherren
In den im Folgenden gelisteten Informationsdateien finden Sie wertvollen Hinweise für Bauherren:
- Ein Stück zurück zur Natur - Pflanzempfehlung für Gärten
- Schutz gegen Rückstau aus dem Abwassernetz
- Nutzung von Trinkwasser zur Bewässerung von Gartenflächen
- Nisthilfen an Gebäuden
- Richtlinien zur Förderung von Regenwassernutzung
Kaminkehrer
Zuständig für Vierkirchen, Esterhofen, Pasenbach, Ramelsbach und Jedenhofen
Bezirkskaminkehrermeister und Energieberater (HWK)
Bernhard Schmidt
Saazer Straße 40
85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm
Telefon: 08441 803887
Fax: 08441 803481
Mobil: 0171 4922959
E-Mail: info@kaminkehrer-bernhard-schmidt.de
Website: bernhard-schmidt.mykaminkehrer.de
Zuständig für Giebing, Gramling, Milbertshofen, Wiedenhöfe, Biberbach und Rettenbach
Bezirkskaminkehrermeister
Daniel Rother
86558 Hohenwart
Schenkenauerstraße 15
Telefon: 08443 918701
Fax: 08443 9189702
Mobil: 0172 9739637
E-Mail: info@kfe-rother.de
Satzungen
Die Satzungen des Bauamts finden Sie gesammelt unter Satzungen & Verordnungen:
- Entwässerungssatzung
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
- Erschließungsbeitragssatzung
- Hausnummernsatzung
- Stellplatzsatzung
Straßenbeleuchtung
Defekte Straßenbeleuchtungen und alle weiteren Schäden im Gemeindegebiet können direkt an die Gemeinde gemeldet werden.
Scannen Sie folgenden QR-Code mit Ihrem Smartphone ein und legen Sie sich z.B. einen Link auf Ihren Homescreen.
Alternativ besuchen Sie einfach www.vierkirchen.de/schadensmeldung
Grundstücksentwässerung und Abwasser
Allgemeine Informationen
- Abwasserentsorgung; Durchführung
- Entwässerung, Abwassergebühren
- Entwässerung, Anschluß- und Benutzungszwang
- Entwässerung, Grundstücksanschluß Kanal
- Antrag Hausanschluss
Rechtsgrundlagen
Wasserversorgung
Allgemeine Informationen
Zuständigkeit für die Wasserversorgung:
In Vierkirchen
Zweckverband zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe
Aichacher Straße 33
85229 Markt Indersdorf
Telefon: 08136 8094-0
Fax: 08136 8094-29
Web: www.altogruppe.de
Im Ortsteil Giebing
Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd
Dietersheimer Straße 56
85375 Neufahrn
Telefon: 08165 9542-0
Fax: 08165 9542-12
Web: www.wasserzv.de