Erschließung
Allgemeine Information
Information des Bayer. Behördenwegweisers
Herstellungsbeitrag zur Entwässerungseinrichtung
Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung (Kanal) einen Beitrag.
Der Beitrag beträgt
- pro m² Grundstücksfläche: 2,34 €
- pro m² Geschoßfläche: 17,38 €
Meldepflicht:
Im Fall von Vergrößerungen der Geschossflächen durch An-, Um- oder Neubauten sowie bei Nutzungsänderungen wird darauf hingewiesen, dass eventuell ein Herstellungsbeitrag nachberechnet werden muss.
Außerdem wird noch darauf hingewiesen, dass die Beitrags- und Gebührenschuldner verpflichtet sind, für die Beitrags- und Gebührenberechnung maßgebliche Veränderungen der Gemeinde Vierkirchen unverzüglich zu melden (§ 15 der Beitrags- und Gebührensatzung). Dies gilt auch für Maßnahmen, die baurechtlich nicht genehmigungspflichtig sind.
Rechtsgrundlagen
Die entsprechenden Satzungen des Bauamts finden Sie gesammelt unter Satzungen & Verordnungen:
- Entwässerungssatzung
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Erschließungsbeitrag
Erschließungsbeitragssatzung
Niederschlagswasser
Erfassung der gebührenpflichtigen Fläche
Änderungen der Gebührenberechnung zugrundeliegenden Flächen sowie ein evtl. Rückbau von Überläufen sind ohne Aufforderung binnen eines Monats nach Eintritt der Änderung mitzuteilen.
Grundstücksentwässerung und Abwasser
Allgemeine Informationen
- Abwasserentsorgung; Durchführung
- Entwässerung, Abwassergebühren
- Entwässerung, Anschluß- und Benutzungszwang
- Entwässerung, Grundstücksanschluß Kanal
- Antrag Hausanschluss
Rechtsgrundlagen
Wasserversorgung
Allgemeine Informationen
Zuständigkeit für die Wasserversorgung:
In Vierkirchen
Zweckverband zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe
Aichacher Straße 33
85229 Markt Indersdorf
Telefon: 08136 8094-0
Fax: 08136 8094-29
Web: www.altogruppe.de
Im Ortsteil Giebing
Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd
Dietersheimer Straße 56
85375 Neufahrn
Telefon: 08165 9542-0
Fax: 08165 9542-12
Web: www.wasserzv.de