Straßen- und Wegerecht
Verkehrsrechtliche Anordnung
Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist immer dann erforderlich, wenn eine Gemeindestraße gesperrt bzw. teilweise gesperrt werden soll (z.B. für Bauarbeiten).
Der Antrag sollte spätestens 1 Woche vor Beginn der Maßnahmen in der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Dem Antrag ist mindestens ein Lageplan oder Regelplan beizufügen.
Neu: Der Antrag kann nun auch voll digital gestellt werden: Zum Onlineformular.