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Gemeinde Vierkirchen

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Angebotene Dienstleistungen

Amtliche Lagepläne zur Bauvorlage

Allgemeine Informationen

Im Rathaus, Bauamt, können zu den üblichen Bürozeiten tagesaktuelle Katasterauszüge zur Bauvorlage (amtlicher Lageplan) bestellt und abgeholt werden. Die Abgabe dieser Daten beschränkt sich jedoch auf die Grundstücke im Gemeindegebiet.

Durch diese neue Dienstleistung kann der Weg zum Vermessungsamt eingespart werden. Die Kosten sind gegenüber der Abholung im Vermessungsamt unverändert und müssen von der Gemeinde an den Freistaat abgeführt werden.

Zur Beantragung eines amtlichen Lageplanes benötigen wir den vollständigen Namen und die Postanschrift des Antragstellers, sowie die Flurnummer bzw. Anschrift des betreffenden Grundstückes.

Kosten

Nach dem Gebührenverzeichnis der staatlichen Vermessungsämter kostet ein Auszug 36,- €, er besteht aus dem Kartenausschnitt Maßstab 1:1000 und den erforderlichen Eigentümerangaben.

Ansprechpartner

Bauamt

Bauleitplanung

Flächennutzungsplan

Information des Bayer. Behördenwegweisers

Hinweise zur Internetfassung der Unterlagen

In der Regel sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplans / Flächennutzungsplans noch weitere Gesetze hinzuzuziehen - z.B. die BauNVO (Baunutzungsverordnung) in der jeweils gültigen Fassung.

Für die Öffentlichkeit sind nur die dargelegten bzw. ausgelegten Unterlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde Vierkirchen maßgeblich. Dies ist insbesondere wie folgt begründet:

  • Fehlerquelle komprimierte PDF-Datei
    Durch das Digitalisieren und Umwandeln in handhabbare PDF-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken oder Straßen u. ä. geeignet.
  • Fehlerquelle Computer-/Druckereinstellungen
    Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.

Bebauungsplan Gemeinde Vierkirchen

Bebauungspläne aus dem Internet dienen lediglich der Bürgerinformation und haben keinen Anspruch auf rechtsbindende Wirkung. Verbindliche Bebauungspläne erhalten Sie im Bauamt der Gemeinde Vierkirchen.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Bauamt

Bausprechtag

Allgemeine Informationen

Alle 6 Wochen finden im Rathaus Vierkirchen (kleiner Sitzungssaal, II. Stock) Sprechtage des Kreisbauamtes Dachau statt. Hier steht ein Vertreter der Behörde zur Verfügung um Bauangelegenheiten zu besprechen. Auch Ortsbesichtigungen sind möglich.

Der Sprechtag ist vormittags von 8.30 bis 11.00 Uhr. Das jeweilige Datum finden Sie unter Aktuelles.

Ab sofort können nur noch Voranmeldungen berücksichtigt werden. Deshalb bitten wir um Terminvereinbarung über die Bauverwaltung Vierkirchen.

Ansprechpartner

Bauamt

Grundstücksangelegenheiten / Baugrundstücke

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Vierkirchen bietet derzeit keine Grundstücke im freien Verkauf und im Einheimischenmodell an.

Ansprechpartner

Bauamt

Hausnummerierung

Allgemeine Informationen

Seit 1999 gibt es die Satzung über Hausnummerierung in der Gemeinde Vierkirchen. Diese Satzung legt fest, dass alle Häuser einheitliche Hausnummernschilder besitzen müssen.

Die Gemeinde bestimmt Beschaffenheit, Form und Farbe der Hausnummernschilder. Die Schilder werden von der Gemeinde bestellt und zugeteilt. Die Bauherren sind verpflichtet, diese Schilder abzunehmen und gut sichtbar (in der Regel an der Straßenseite) anzubringen.

Bei Änderung bzw. Richtigstellung von Hausnummern ist es erforderlich, dass sich alle Betroffenen innerhalb von zwei Wochen ummelden und sämtliche Ausweisdokumente ändern lassen. Ebenfalls sind sämtliche Mitbewohner von der Änderung zu benachrichtigen.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Bauamt

Kaminkehrer

Allgemeine Informationen

Zuständig für Vierkirchen, Esterhofen, Pasenbach, Ramelsbach und Jedenhofen

Bezirkskaminkehrermeister und Energieberater (HWK)
Bernhard Schmidt

Saazer Straße 40
85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm

Telefon: 08441 803887
Fax: 08441 803481
Mobil: 0171 4922959

E-Mail: info@kaminkehrer-bernhard-schmidt.de
Website: bernhard-schmidt.mykaminkehrer.de

Zuständig für Giebing, Gramling, Milbertshofen, Wiedenhöfe, Biberbach und Rettenbach

Bezirkskaminkehrermeister
Daniel Rother

86558 Hohenwart
Schenkenauerstraße 15

Telefon: 08443 918701
Fax: 08443 9189702
Mobil: 0172 9739637

E-Mail: info@kfe-rother.de

Ansprechpartner

Bauamt

Planen & Bauen

Verkehrsrechtliche Anordnung

Allgemeine Informationen

Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist immer dann erforderlich, wenn eine Gemeindestraße gesperrt bzw. teilweise gesperrt werden soll (z.B. für Bauarbeiten).

Der Antrag sollte spätestens 1 Woche vor Beginn der Maßnahmen in der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Dem Antrag ist mindestens ein Lageplan oder Regelplan beizufügen.

Ansprechpartner

Bauamt

Wasserversorgung

Allgemeine Informationen

Zuständigkeit für die Wasserversorgung:

In Vierkirchen

Zweckverband zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe
Aichacher Straße 33
85229 Markt Indersdorf

Telefon: 08136 8094-0
Fax: 08136 8094-29

Web: www.altogruppe.de

Im Ortsteil Giebing

Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd
Dietersheimer Straße 56
85375 Neufahrn

Telefon: 08165 9542-0
Fax: 08165 9542-12

Web: www.wasserzv.de

Ansprechpartner

Bauamt

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