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Gemeinde Vierkirchen

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Allgemeine Informationen

 

Bodenrichtwert / Bodenrichtwertauskünfte

Allgemeine Informationen

Information des Bayer. Behördenwegweisers

Ansprechpartner: Gutachterausschuss Landratsamt


Grundstücksangelegenheiten / Baugrundstücke

Die Gemeinde Vierkirchen bietet derzeit keine Grundstücke im freien Verkauf und im Einheimischenmodell an.


Hausnummerierung

Seit 1999 gibt es die Satzung über Hausnummerierung in der Gemeinde Vierkirchen. Diese Satzung legt fest, dass alle Häuser einheitliche Hausnummernschilder besitzen müssen.

Die Gemeinde bestimmt Beschaffenheit, Form und Farbe der Hausnummernschilder. Die Schilder werden von der Gemeinde bestellt und zugeteilt. Die Bauherren sind verpflichtet, diese Schilder abzunehmen und gut sichtbar (in der Regel an der Straßenseite) anzubringen.

Bei Änderung bzw. Richtigstellung von Hausnummern ist es erforderlich, dass sich alle Betroffenen innerhalb von zwei Wochen ummelden und sämtliche Ausweisdokumente ändern lassen. Ebenfalls sind sämtliche Mitbewohner von der Änderung zu benachrichtigen.


Herstellungsbeitrag zur Entwässerungseinrichtung

Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung (Kanal) einen Beitrag.

Der Beitrag beträgt

  • pro m² Grundstücksfläche: 2,34 €
  • pro m² Geschoßfläche: 17,38 €

Meldepflicht:

Im Fall von Vergrößerungen der Geschossflächen durch An-, Um- oder Neubauten sowie bei Nutzungsänderungen wird darauf hingewiesen, dass eventuell ein Herstellungsbeitrag nachberechnet werden muss. 

Außerdem wird noch darauf hingewiesen, dass die Beitrags- und Gebührenschuldner verpflichtet sind, für die Beitrags- und Gebührenberechnung maßgebliche Veränderungen der Gemeinde Vierkirchen unverzüglich zu melden (§ 15 der Beitrags- und Gebührensatzung). Dies gilt auch für Maßnahmen, die baurechtlich nicht genehmigungspflichtig sind.

Rechtsgrundlagen

Die entsprechenden Satzungen des Bauamts finden Sie gesammelt unter Satzungen & Verordnungen:

  • Entwässerungssatzung
  • Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Erschließungsbeitrag

Erschließungsbeitragssatzung

Niederschlagswasser

Erfassung der gebührenpflichtigen Fläche

Änderungen der Gebührenberechnung zugrundeliegenden Flächen sowie ein evtl. Rückbau von Überläufen sind ohne Aufforderung binnen eines Monats nach Eintritt der Änderung mitzuteilen.


Hinweise für Bauherren

In den im Folgenden gelisteten Informationsdateien finden Sie wertvollen Hinweise für Bauherren:


Kaminkehrer

Zuständig für Vierkirchen, Esterhofen, Pasenbach, Ramelsbach und Jedenhofen

Bezirkskaminkehrermeister und Energieberater (HWK)
Bernhard Schmidt

Saazer Straße 40
85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm

Telefon: 08441 803887
Fax: 08441 803481
Mobil: 0171 4922959

E-Mail: info@kaminkehrer-bernhard-schmidt.de
Website: bernhard-schmidt.mykaminkehrer.de

Zuständig für Giebing, Gramling, Milbertshofen, Wiedenhöfe, Biberbach und Rettenbach

Bezirkskaminkehrermeister
Daniel Rother

86558 Hohenwart
Schenkenauerstraße 15

Telefon: 08443 918701
Fax: 08443 9189702
Mobil: 0172 9739637

E-Mail: info@kfe-rother.de


Satzungen

Die Satzungen des Bauamts finden Sie gesammelt unter Satzungen & Verordnungen:

  • Entwässerungssatzung
  • Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
  • Erschließungsbeitragssatzung
  • Hausnummernsatzung
  • Stellplatzsatzung

Straßenbeleuchtung 

Defekte Straßenbeleuchtungen und alle weiteren Schäden im Gemeindegebiet können direkt an die Gemeinde gemeldet werden.

Scannen Sie folgenden QR-Code mit Ihrem Smartphone ein und legen Sie sich z.B. einen Link auf Ihren Homescreen.

QR-Code Schadensmeldung

Alternativ besuchen Sie einfach www.vierkirchen.de/schadensmeldung


Grundstücksentwässerung und Abwasser

Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlagen


Wasserversorgung

Allgemeine Informationen

Zuständigkeit für die Wasserversorgung:

In Vierkirchen

Zweckverband zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe
Aichacher Straße 33
85229 Markt Indersdorf

Telefon: 08136 8094-0
Fax: 08136 8094-29

Web: www.altogruppe.de

Im Ortsteil Giebing

Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd
Dietersheimer Straße 56
85375 Neufahrn

Telefon: 08165 9542-0
Fax: 08165 9542-12

Web: www.wasserzv.de


Ansprechpartner

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