Veröffentlicht am: 28. Mär 2024
Antrag für Unionsbürger auf Eintragung ins Wählerverzeichnis
Ein Antrag zur Eintragung ins Wählerverzeichnis muss nur gestellt werden, wenn Sie erstmalig an einer Europawahl von Deutschland aus teilnehmen wollen oder wenn Sie nach dem 09.03.2024 aus dem Europäischen Ausland zugezogen sind (auch nach Wiederzuzug).
Voraussetzungen hierfür sind:
- Aufenthalt zum Wahltag (09.06.2024) mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
- Zum Wahltag mindestens das 16 Lebensjahr vollendet und im Besitz einer europäischen Staatsbürgerschaft.
- Antragstellung zur Aufnahme im Wählerverzeichnis bis spätestens 19.05.2024
Infos auch unter Bürgerbüro/Wahlen