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Ein herzliches „Grüß Gott“ auf der Internetseite der Gemeinde Vierkirchen!
Im Landkreis Dachau gelegen, 14 Kilometer nördlich der Großen Kreisstadt Dachau, wurde Vierkirchen im Jahre 779 gegründet. In den knapp 1250 Jahren, auf die wir mit Stolz zurückblicken, haben wir viel getan und viel erreicht, um heute eine blühende Gemeinde im sogenannten Speckgürtel Münchens zu sein.
Modern – offen – tolerant – bunt – lebendig; diese Schlagwörter prägen Vierkirchen.
Die vielfältigen kulturellen, sportlichen, sozialen und gesellschaftlichen Angebote beweisen dies eindrucksvoll. Ein reges Vereinsleben mit über 40 Vereinen zeugen von einem großen Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger.
Über die Gemeindegrenzen hinweg bekannt sind der Leonhardiritt, der Faschingszug, der Christkindlmarkt und die Blaskapelle des Musikvereins. Das attraktive Naturbad erfreut sich innerhalb der gesamten Region größter Beliebtheit. Ein modernes Sportgelände mit Vereinsheim, Tennishalle und der schmucken Josef-Wallner-Dreifachhalle mit Bühne bieten daneben ausgezeichnete Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen.
Aber auch diverse Infrastruktureinrichtungen, die Nähe zum Flughafen München, eine ausgewogene Bevölkerungs- und Arbeitsplatzstruktur mit modernen leistungsstarken Technologie- und Handwerkerbetrieben sowie Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen garantieren eine attraktive Lebens- und Wohnqualität. Der S-Bahn-Anschluss verbindet in 35 Minuten Vierkirchen mit der Stadtmitte Münchens. Durch modernen Glasfaserausbau (Abschluss Mitte 2019) wird schnelles Internet in fast allen Teilen der Gemeinde angeboten, wodurch Homeoffice und moderne Anbindung für Firmen problemlos ermöglicht werden.
In den letzten Jahren ist es gelungen, den attraktiven Gewerbebestand um weitere, teils global agierende Firmen zu erweitern. Inzwischen sind die Ansiedlung eines weiteren Supermarktes, der Bau einer Tankstelle, die Errichtung des attraktiven Seniorenwohnhauses mit betreutem Wohnen sowie Hotel und Café realisiert.
International sind wir seit fast 20 Jahren mit unserer italienischen Partnergemeinde Genazzano (45 km südöstlich von Rom) freundschaftlich verbunden.
Das Thema Kinder liegt uns besonders am Herzen. Zwei Kindergärten, eine Grundschule, eine Kinderkrippe und ein unlängst eröffneter Kinderhort sorgen dafür, dass unsere zukünftigen Generationen direkt am Heimatort ausgebildet und betreut werden. Mit allen weiteren Schularten (Mittelschule, Realschulen und Gymnasium und FOS) in unmittelbarer Umgebung bieten wir den Grundstock mit zeitgemäßen Einrichtungen. Durch die Erweiterung des Kindergartens in den kommenden Jahren halten wir stets Schritt mit dem demographischen Wandel.
Eine maßvolle Entwicklung, bei der die Identität erhalten bleibt, ein unternehmer- und geschäftsfreundliches Klima, eine ökonomisch erfolgreiche sowie ökologisch verantwortungsbewusste Handlungsweise und eine bürgernahe, effiziente Verwaltung sind auch künftig die Prämissen unserer kommunalpolitischen Arbeit.
Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft gehen bei uns Hand in Hand. Für ein lebens- und liebenswertes Vierkirchen.
Freundliche Grüße
Ihr
Harald Dirlenbach
Erster Bürgermeister
Informationen aus dem Rathaus
Ab 01.01.2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft, die für alle Eigentümer eine Anpassung der Steuerlast mit sich bringen wird.
Alle Grundsteuerbescheide nach alter Rechtsgrundlage enden Kraft Gesetz zum 31.12.2024. Es gelten ab 2025 nur die neu erlassenen Bescheide mit angepasstem Hebesatz. Beachten Sie daher, dass Sie ggf. keine Änderungsmitteilung bei einem Eigentümerwechsel zum 01.01.2025 erhalten.
Die Gemeinde Vierkirchen hat Ihre neuen Grundsteuerbescheide Mitte Dezember 2024 verschickt. Diese basieren auf den Grundsteuermessbescheiden des Finanzamtes, die Sie ggf. bereits erhalten haben. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre bestehenden Daueraufträge zur Grundsteuer bei Ihrer Bank zu überprüfen und anzupassen. Alternativ können Sie über unsere Homepage ein SEPA-Lastschriftmandat unter Angabe der vierstelligen Finanzadresse und zugehörigen Objektnummer ausfüllen. Bitte beenden Sie in diesem Fall Ihren Dauerauftrag.
Sollten Sie Fragen zum Grundsteuermessbescheid haben oder Fehler feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt. Die Gemeinde Vierkirchen kann bei Fragen zum Grundsteuermessbescheid leider nicht weiterhelfen.
Die Grundsteuerzahlungen zu den angegebenen Fälligkeiten sind unbeachtlich eines Einspruchs gegen den Steuermessbescheid des Finanzamtes oder Widerspruchs gegen den gemeindlichen Grundsteuerbescheid zu leisten. Die aufschiebende Wirkung entfällt hierbei (§ 361 Abs. 1 AO, bzw. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO).
Ihr Steueramt der Gemeinde Vierkirchen