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Gemeinde Vierkirchen

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Überarbeitete Meldung

Das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen" aus dem Jahr 2020 legt fest, dass ab dem 01.05.2025 die Passbilder für Ausweise und Pässe nur noch digital und von zertifizierten Anbietern erstellt werden dürfen.


Die erforderliche Hardware der Bundesdruckerei wird lt. Mitteilung nicht bis 01.05. geliefert. Das bedeutet:

Sie können auch nach dem 01.05.2025 nach wie vor Ihr ausgedrucktes Passfoto mitbringen oder unsere Fotokabine nutzen. Die QR-Codes können wir voraussichtlich verarbeiten.
Sobald das Gerät der Bundesdruckerei geliefert, in Betrieb genommen und getestet wurde, gelten die untengenannten Regeln. Wir informieren dann nochmal gesondert darüber.

Ursprüngliche Meldung:

Das bedeutet für Sie, dass Sie nicht mehr einfach ein Passfoto mitbringen können. Es gibt zwei Alternativen:
1) Sie lassen ein Foto bei einem zertifizierten Fotografen machen. Sie erhalten dort eine Quittung mit einem QR-Code. Diesen bringen Sie zur Beantragung mit und wir können das Foto direkt herunterladen. Fragen Sie bitte vorher beim Fotografen Ihres Vertrauens nach. Die Bundesdruckerei garantiert eine datenschutzrechtliche und technisch sichere Übertragung.
2) Das Bürgerbüro erhält ein spezielles Kamerasystem der Bundesdruckerei. Über dieses können wir ein biometrisches Bild von Ihnen anfertigen und nutzen. Ein Ausdruck ist allerdings nicht möglich. Die Gebühren, die die Bundesdruckerei hierfür erhebt, liegen bei 6 €. Bei Kindern unter 1,20m empfehlen wir direkt zum Fotografen zu gehen, solange uns noch keine Erfahrungswerte mit dem neuen Kamerasystem der Bundesdruckerei vorliegen. 

Leider ist die beliebte Fotokabine nicht mehr zugelassen. Der Anbieter hat viele Versuche unternommen, sich zertifizieren zu lassen. Der notwendige Umbau und eine durchgehende Überwachung der Kabine sind allerdings zu aufwändig, um das System weiterhin zu betreiben. Deswegen wird die Kabine im Laufe des Sommers abgebaut und ist ab dem 01.05. nicht mehr in Betrieb.

Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber verhindern möchte, dass Fotos zwischen dem Zeitpunkt der Aufnahme und der Ausstellung des Ausweises oder Passes manipuliert werden. Mit dem sogenannten Morphing könnten Kriminelle aus zwei Passfotos eines erstellen. Dieses hätte dann die Merkmale von zwei Personen in einem Bild vereint. So könnte eine Person mit dem bearbeiteten Bild einen Pass beantragen und eine andere Person damit ein- und ausreisen, ohne dass es bei der Kontrolle auffällt.

 

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